Internet-Sperrseite erwischt = strafbar gemacht!?

Stopp-Seite des BKA / BMFSFJ
Stopp-Seite des BKA / BMFSFJ - erster Entwurf mit Hinweis auf keine Datenspeicherung! Dies hat sich inzwischen erledigt.

So, nun haben wir den Salat. Zuerst sind diejenigen, die gegen die Internet-Zensur, ähh -Sperren argumentiert haben, nur als Dödel hingestellt worden. Das ist ja alles sooo schrecklich und wir müssen doch was tun!

Frau von der Leyen, oder wie ich neulich las – voll die Laiin, hat ihre Verträge mit einigen Providern gemacht. Jetzt kommt das Kabinett und beschliesst schonmal einen Gesetzesentwurf.  Und schon ist Frau Zypries da – die bisher immer davor warnte, ohne Rechtsgrundlage zu sperren.
Und siehe da – alles Gerede von vor den Verträgen ist Vergangenheit. Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? Hieß es zunächst noch – die Stopp-Seite würde nicht ausgewertet, so macht man sich jetzt schon strafbar, wenn man draufkommt. Nein, mehr noch – man darf ab dann sofort netzmässig überwacht werden, die Verbindungsdaten sollen offenliegen und vermutlich bekommt man dann den berühmten Bundestrojaner, den es ja nicht gibt, eingeschleust. Zweimal Stoppseite erwischt – zwei Jahre Knast?

Zitat:
Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, „in Echtzeit“ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der „Nutzer“ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren.

Das gibt’s doch alles gar nicht?! Die sollen die Server ausheben, die Betreiber einbuchten, die Leute bestrafen, die den ganzen Mist produzieren! Die sind schuld am Elend der Kinder, wie es von der Layen darstellt. Warum werden nicht die Wurzeln ausgerottet? Und es soll mir keiner sagen, da kommt man nicht ran. Etliche der Server stehen doch in Deutschland. Das haben die Recherchen von Organisationen wie der FITUG bewiesen! Und weltweit gehört ein gemeinsamer Bund her – weltweite Gesetze und Strafen für die Hersteller und Vertreiber von dem Dreck.  Wozu haben wir eigentlich die Vereinten Nationen? – Hm. Okay. War nix.

Zitat aus FITUG-Pressemeldung
Am Beispiel der an die Öffentlichkeit gelangten Sperr-Listen  aus Finnland, Australien und der Schweiz zeigen die folgenden Zusammenfassungen, in welchen Ländern
die gesperrten Server stehen. Auch die Listen aus anderen Ländern wie Schweden oder Dänemark führen zu ähnlichen Ergebnissen.
Auffällig ist dabei, dass die überwiegende Mehrheit der Server in Nordamerika, Westeuropa und Australien steht – also in Ländern, in denen Kinderpornographie
illegal ist und verfolgt wird. Viele Webseiten werden auch aus Deutschland verbreitet. So finden sich auf der australischen Sperrliste über 130 Webseiten, deren Server in Deutschland steht.
Sollte über die Webseiten tatsächlich illegale Kinderpornographie verbreitet werden, wäre es also ein Leichtes, die Server selbst vom Internet zu trennen bzw. zu beschlagnahmen und die Anbieter der Inhalte strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.

Aber es kann doch nicht sein, daß jemand beschuldigt oder sogar bestraft wird, der unabsichtlich oder per Virus, Trojaner, sonstigem Schadcode oder aufgrund Weiterleitungen von Webseiten, Maillinks oder in Foren auf das Stoppschild kommt. Wie will man denn wirklich seine Unschuld beweisen? Wie soll ich nachweisen, daß ich da nicht absichtlich hin bin?
Ich könnte das vermutlich noch irgendwie – aber ich behaupte 90 % der Internetbenutzer können das nicht, weil sie gar nicht wissen, worauf es dabei ankommt.
Ganz abgesehen von den „False Positives“ auf der Sperrliste. Aber die kennt ja keiner… theoretisch.

Wo leben wir? Was passiert mit uns? Wieso merkt das kaum einer, was hier passiert? Wieso spielen die alle mit? Was mach ich hier eigentlich noch?

Der ganze Bericht bei heise.de
Interessant sind übrigens auch die Kommentare im Heise-Forum – wenn auch, wie üblich, oftmals etwas daneben.

Hier gehts zur Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Weiterführende Links zum Thema:

Ein Blogartikel von Lothar, warum DNS-Sperren sinnlos sind.

Weitere Links zum Thema siehe mein voriger Beitrag:  internet-sperren-mahnwache

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Update:

Schwarze Seite bei Spreeblick.com – von Laien regiert
Die Blogger von Spreeblick.com haben eine schwarze Protestseite eingerichtet. Mit einem klick auf die Karte kann jeder seinen Protest eintragen und einen Kommentar abgeben.

Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren
Auch heise berichtet inzwischen von Protesten gegen den Entwurf.

Frankfurter Rundschau zum Thema

Die Netzeitung: «Zensursula» macht ernst, das Netz auch

Interessant, was Stefan Niggemeyer in seinem Blog über den deutschen Adel in der Regierung schreibt…

Kommentar von Jochen Magnus, Rhein-Zeitung

4 Gedanken zu “Internet-Sperrseite erwischt = strafbar gemacht!?

  1. lotharf 23. April 2009 / 04:39

    Und dann wird es Hacker geben, die sich einen riesigen Spass daraus machen werden, Webseiten zu manipulieren, damit sie mit solchen Stop-Seiten verlinken. Auf die entsprechende Bild-Schlagzeile bin ich jetzt schon gespannt. Nur ist es traurig, dass es anscheinend in Berlin keinen einzigen Abgeordneten gibt, der so weit durchblickt, dass er mal aufsteht und den anderen erklärt, welchen Schwachsinn sie da wieder mal verzapfen.

  2. lotharf 23. April 2009 / 06:21

    Und noch eine Bemerkung:
    [Zitat: Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. /Zitat]
    Wenn das so oder sinngemäss in dem Gesetz drinsteht, dann ist dieses eindeutig *verfassungswidrig*. Seit 2000 Jahren gilt in allen Ländern, die sich „Rechtsstaat“ nennen der Grundsatz „in dubio pro reo“. Der Staatsanwalt muss beweisen, dass jemand etwas gemacht hat und *nicht* der Beschuldigte, dass er etwas nicht gemacht hat!

    • Jürgen 23. April 2009 / 06:34

      Naja, der Anklage würde in dem Fall genügen, daß man auf der Stoppseite war. Das können sie ja nachweisen – denken sie jedenfalls. Daß ein Hit einer IP-Adresse kein wirklicher Beweis ist, wissen WIR. Die aber nicht.

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